04.06.2024
Aktionstage Behindertenrechte 2024

04.06.2024
Aktionstage Behindertenrechte 2024

Bei der Aktion «Barrierefreiheit in den Medien: Wie funktioniert das?» für die Aktionstage Behindertenrechte am 04. Juni 2024 in Zürich Leutschenbach wird aufgezeigt, was barrierefreie Medien umfasst und wie sie entstehen.

Vom 15. Mai bis zum 15. Juni 2024 finden schweizweit die Aktionstage Behindertenrechte statt. Ziel dieser ist es, auf die Rechte von Menschen mit Behinderung und die UNO-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) aufmerksam zu machen. Ein wichtiger Bestandteil der UN-BRK ist der Zugang zu Informationen. In Artikel 21 heisst es unter anderem, dass Menschen mit Behinderung die Freiheit haben dürfen, sich Informationen zu beschaffen und zu empfangen. Die Massenmedien werden dazu aufgerufen, ihre Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung zugänglich zu gestalten.

Doch welche Bedürfnisse an barrierefreie Medien haben Menschen mit Behinderung? Und wie werden audiovisuelle Medien, insbesondere TV-Sendungen barrierefrei gestaltet?

Diesen Fragen widmet sich am 04. Juni 2024 die Aktion «Barrierefreiheit in den Medien: Wie funktioniert das?» in Zürich Leutschenbach. Bei verschiedenen Informations- und Mitmachständen haben Besucher:innen unter anderem die Möglichkeit, in die Rolle von Gebärdensprachübersetzer:innen, Respeaker:innen und Audiodeskripteur:innen zu schlüpfen und es selbst auszuprobieren.


Eckdaten zur Aktion:

Name: Barrierefreiheit in den Medien: Wie funktioniert das?
Wann: 04. Juni 2024, zwischen 14:00 und 17:30 Uhr
Wo: Live-Stage beim SRF, Zürich Leutschenbach

Zur Anmeldung


Die Aktion findet in Kooperation mit folgenden Partnern statt:

  • SWISS TXT (Kompetenzzentrum u.a. für Accessibility Services der SRG SSR)
  • Schweizer Radio und Fernsehen (SRF)
  • Schweizerischer Gehörlosenbund (SGB-FSS)
  • Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV FSA)
  • SZBLIND Fachstelle Hörsehbehinderung und Taubblindheit

Barrierefreiheit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Hindernisfreie WCs
  • Gebärdensprachverdolmetschung
  • Höranlage
  • An den Informations- und Mitmachständen werden die Mitarbeitenden bei Bedarf in Leichter Sprache kommunizieren und/oder rein visuelle Informationen beschreiben.