ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ACCESS SERVICES

1.  GEGENSTAND UND GELTUNG

  • 1.1.  Die Erbringung von Leistungen im Bereich Access Services (z.B. Übersetzungen, Untertitel, Audiodeskription oder Schriftdolmetschen) durch die SWISS TXT AG mit Sitz in Biel (nachfolgend "STXT" genannt) wird durch die vom Kunden akzeptierte Offerte (nachfolgend "Offerte" genannt) sowie die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) abschliessend geregelt.
  • 1.2.  Ergänzungen und Änderungen des zwischen STXT und dem Kunden gestützt auf die Offerte sowie die AGB bestehenden Vertragsverhältnisses (nachfolgend "Vertragsverhältnis" genannt) sind nur möglich, sofern dies von STXT und dem Kunden schriftlich vereinbart worden ist. Die Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ähnlichen Bedingungen des Kunden wird hiermit explizit ausgeschlossen.
  • 1.3.  Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und der Offerte gehen die Bestimmungen dieser AGB den Bestimmungen der Offerte vor, sofern dies in der Offerte nicht explizit anders festgehalten wird.
  • 1.4.  Sämtliche Angaben, die von STXT ausserhalb von Vertragsverhältnissen gemacht werden, namentlich in Broschüren und anderen Publikationen, sind unverbindlich freibleibend und als blosse Einladung zur Offerte zu verstehen, sofern dies durch STXT nicht ausdrücklich anders schriftlich festgelegt wird.

 

2.  Pflichten von stxt

  • 2.1.  STXT verpflichtet sich, die in der Offerte sowie diesen AGB beschriebenen Leistungen zu erbringen. Die Erfüllung dieser Leistungen hat sorgfältig zu erfolgen.
  • 2.2.  STXT bemüht sich, die allenfalls in der Offerte festgelegten Termine einzuhalten. Sämtliche Ansprüche des Kunden aus Verspätungen, insbesondere auch Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen, sofern dies in der Offerte nicht explizit anders geregelt wird.
  • 2.3.  STXT ist nicht verpflichtet, die gemäss dem Vertragsverhältnis geschuldeten Leistungen persönlich auszuführen, sondern kann ohne Zustimmung des Kunden Dritte beiziehen.

 

3.  PFLICHTEN des kunden

  • 3.1.  Der Kunde verpflichtet sich, die STXT insoweit zu unterstützen, wie dies für die Erfüllung der Leistungen durch die STXT gemäss dem Vertragsverhältnis erforderlich ist. Er ist insbesondere verpflichtet, der STXT die erforderlichen Informationen, Materialien und Unterlagen rechtzeitig zu überlassen und als Ansprechpartner qualifizierte Mitarbeiter mit den notwendigen Fachkenntnissen zu benennen. Die Offerte kann weitere Mitwirkungspflichten des Kunden vorsehen.
  • 3.2.  Der Kunde ist stets verpflichtet, seine Leistungen sachgerecht, termingerecht und in der geforderten Qualität zu erbringen.

 

4.  ABNAHME

  • 4.1.  Die Offerte kann eine Abnahme der Arbeitsresultate vorsehen.
  • 4.2.  Eine Abnahme der Arbeitsresultate gilt dann als erfolgreich abgeschlossen, wenn keine wesentlichen Mängel vom Kunden festgestellt werden. Werden wesentliche Mängel festgestellt, so kann der Kunde die Abnahme verweigern. Als wesentliche Mängel gelten Abweichungen von den vertragsgegenständlichen Anforderungen und Funktionen, sofern diese Abweichungen die bestimmungsgemässe Nutzung der Arbeitsresultate durch den Kunden erheblich beeinträchtigen oder aufheben. Als unwesentliche Mängel gelten alle Abweichungen, die keine wesentlichen Mängel darstellen.
  • 4.3.  Vom Kunden genutzte Arbeitsresultate gelten als abgenommen.
  • 4.4.  Die in einer Abnahmeprüfung vom Kunden festgestellten und gegenüber SWISS TXT schriftlich geltend gemachten Mängel behebt SWISS TXT innert angemessener Frist auf eigene Kosten. Die Behebung von unwesentlichen Mängeln kann auch nach der Abnahme erfolgen. Weitere über die Nachbesserung hinausgehenden Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
  • 4.5.  Die Rechtsbehelfe des Kunden bei Mängeln gemäss dieser Ziff. 4 sind abschliessend zu verstehen.

 

5.  LEISTUNGSÄNDERUNGEN

  • 5.1.  Jede Partei des Vertragsverhältnisses kann jederzeit schriftlich Leistungsänderungen beantragen.
  • 5.2.  Wünscht der Kunde eine Änderung, so teilt er dies STXT schriftlich mit. STXT teilt dem Kunden innert angemessener Frist ab Erhalt der Mitteilung schriftlich mit, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die zu erbringenden Leistungen sowie auf den Preis und die Termine hat. Der Kunde entscheidet dann, ob die Änderung ausgeführt werden soll.
  • 5.3.  Änderungen müssen vor der Ausführung schriftlich vereinbart werden.
  • 5.4.  STXT setzt während der Prüfung von Änderungsanträgen ihre Arbeiten vertragsgemäss fort, sofern zwischen den Parteien des Vertragsverhältnisses nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist.

 

6.  ENTSCHÄDIGUNG UND RECHNUNGSSTELLUNG

  • 6.1.  STXT stellt dem Kunden die erbrachten Leistungen gemäss Offerte in Rechnung.
  • 6.2.  Alle in der Offerte angegebenen Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
  • 6.3.  Ein allfällig in der Offerte aufgeführter Gesamtpreis versteht sich nicht als Festpreis, sondern als Richtpreis, sofern dies in der Offerte nicht explizit anderes festgelegt worden ist. Zeigt sich im Laufe der Erfüllung des Vertragsverhältnisses, dass STXT den Richtpreis nicht einhalten kann, informiert sie den Kunden so früh als möglich.
  • 6.4.  Wurde zwischen den Parteien ein Festpreis vereinbart, so kann dem Kunden dennoch eine diesen Festpreis übersteigende Entschädigung in Rechnung gestellt werden, sofern die ursprünglich definierte Art oder der Umfang der Leistungen verändert wird, die Leistungen auf unrichtigen Angaben des Kunden basieren oder der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig erfüllt.
  • 6.5.  Die von SWISS TXT erbrachten Leistungen werden dem Kunden monatlich oder nach Leistungserbringung in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Danach sind Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. geschuldet, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist. Vorbehalten bleiben abweichende Bestimmungen in der Offerte.
  • 6.6.  STXT ist nicht verpflichtet, Leistungen gemäss dem Vertragsverhältnis zu erbringen, sofern nicht sämtliche von STXT in Rechnung gestellten Leistungen vollständig an STXT bezahlt worden sind.

 

7.  RECHTE AN DEN ARBEITSRESULTATEN

  • 7.1.  Sämtliche Rechte an Arbeitsresultaten, die im Rahmen der Erfüllung des Vertragsverhältnisses entstehen (nachfolgend "IP-Rechte" genannt), verbleiben bei STXT. Das Vertragsverhältnis führt zu keinerlei Übertragungen von IP-Rechten auf den Kunden. Vorbehalten ist eine andere Regelung in der Offerte.

 

8.  GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

  • 8.1.  STXT wird die Leistungen gemäss dem Vertragsverhältnis mit angemessen qualifiziertem Fachpersonal und mit der erforderlichen Sorgfalt erbringen. Sämtliche darüberhinausgehenden Gewährleistungen der STXT werden hiermit ausgeschlossen, sofern sie in der Offerte oder diesen AGB nicht ausdrücklich geregelt sind.
  • 8.2.  Die Parteien haften einander im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis lediglich für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden. Für Hilfspersonen und beigezogene Dritte haften sie nicht. Jegliche darüberhinausgehende Haftung für mit dem Vertragsverhältnis direkt oder indirekt zusammenhängende Schäden wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dieser Haftungsausschluss gilt unabhängig davon, aus welchem Rechtsgrund die Schäden geltend gemacht werden.

 

9.  DAUER UND KÜNDIGUNG

  • 9.1.  Das Vertragsverhältnis tritt mit der Annahme der Offerte von STXT durch den Kunden in Kraft und endet mit der Vertragserfüllung oder der Kündigung durch eine Partei.
  • 9.2.  Jede Partei kann das Vertragsverhältnis jeweils per Ende eines jeden Kalendermonats mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen kündigen, sofern dies in der Offerte nicht abweichend festgelegt ist.
  • 9.3.  Jede Partei kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen, sofern sie für den wichtigen Grund nicht verantwortlich ist. Eine sofortige Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund ist insbesondere bei Vorliegen folgender Gründe möglich:
    - bei fruchtloser Pfändung, Zahlungsunfähigkeit, Nachlassstundung oder Konkurs der anderen Partei;
    - wenn die andere Partei in der Erfüllung einer Vertragspflicht in Verzug ist und eine Nachfrist von 30 Tagen ab Erhalt einer schriftlichen Mahnung ungenutzt verstreichen lässt.
  • 9.4.  Die Kündigung gemäss dieser Ziff. 9 hat schriftlich zu erfolgen.
  • 9.5.  Im Falle der Auflösung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde STXT für sämtliche Leistungen, die bis zum Zeitpunkt der Auflösung des Vertragsverhältnisses angefallen sind, zu entschädigen. Die entsprechende Rechnung von STXT ist vom Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.

 

10.  VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ

  • 10.1.  Die Parteien des Vertragsverhältnisses verpflichten sich, ihr Personal sowie von ihnen beauftragte Dritte anzuweisen, als vertraulich gekennzeichnete Unterlagen, welche sich auf ihren Geschäftsbetrieb beziehen und die ihnen im Rahmen der Vertragserfüllung zugänglich sind oder zur Kenntnis kommen, mit der gleichen Sorgfalt und Diskretion wie entsprechende eigene vertrauliche Informationen zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht gilt während der Dauer und auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
  • 10.2.  Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Daten, welche allgemein zugänglich sind, den Parteien zum Zeitpunkt der Offenlegung nachweislich bekannt waren, von ihnen unabhängig entwickelt oder von berechtigten Dritten erworben wurden.
  • 10.3.  Jede Partei verpflichtet sich, die anwendbaren Vorschriften der Datenschutzgesetzgebung einzuhalten.

 

11.  Schlussbestimmungen

  • 11.1.  STXT ist befugt, den Namen und das Logo des Kunden sowie das geschaffene Arbeitsresultat oder Teile davon auf der Website von STXT und in Werbematerial abzubilden sowie anderweitig zu verwenden, insbesondere auch zu Referenzzwecken.
  • 11.2.  Das Recht zur Zurückhaltung von Zahlungen oder der Verrechnung mit Gegenforderungen steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  • 11.3.  Schriftlichkeit im Sinne des Vertragsverhältnisses liegt auch bei Faxschreiben oder E-Mails vor.
  • 11.4.  Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen des Vertragsverhältnisses nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird der übrige Teil des Vertragsverhältnisses davon nicht berührt. Im Falle der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Klausel, ist diese durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  • 11.5.  Das Vertragsverhältnis untersteht dem materiellen schweizerischen Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und von internationalen Abkommen.
  • 11.6.  Die Parteien versuchen, Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche aus oder in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis aussergerichtlich zu bereinigen. Gelingt es den Parteien nicht, sich aussergerichtlich zu einigen, so sind die Gerichte in Biel ausschliesslich zuständig.

 

Version AGB: Mai 2021