Allgemeine Geschäftsbedingungen für Informatikleistungen (Auftrag)

1.  GEGENSTAND UND GELTUNG

  • 1.1. Die Zusammenarbeit zwischen der SWISS TXT AG mit Sitz in Biel (nachfolgend "STXT" genannt) und dem Kunden betreffend den Vertragsgegenstand wird durch die vom Kunden akzeptierte Offerte (nachfolgend "Offerte" genannt) sowie die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) abschliessend geregelt. Allenfalls vom Kunden gewünschte Support- oder Wartungsleistungen werden in einem separaten Vertrag geregelt.
  • 1.2.  Ergänzungen und Abänderungen des zwischen STXT und dem Kunden gestützt auf die Offerte sowie die AGB bestehenden Vertragsverhältnisses (nachstehend "Vertragsverhältnis" genannt) sind nur möglich, sofern dies von STXT und dem Kunden schriftlich vereinbart worden ist. Die Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ähnliche Bedingungen des Kunden wird hiermit explizit ausgeschlossen.
  • 1.3.  Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und der Offerte gehen die Bestimmungen dieser AGB den Bestimmungen der Offerte vor, sofern dies in der Offerte nicht explizit anders festgehalten wird.
  • 1.4.  Sämtliche Angaben, die von STXT ausserhalb von Vertragsverhältnissen gemacht werden, namentlich in Broschüren und anderen Publikationen, sind unverbindlich freibleibend und als blosse Einladung zur Offerte zu verstehen, sofern dies durch STXT nicht ausdrücklich anders schriftlich festgelegt wird.

 

2.  Pflichten von stxt

  • 2.1.  STXT verpflichtet sich, die in der Offerte sowie diesen AGB beschriebenen Leistungen zu erbringen. Die Erfüllung der Leistungen durch STXT hat sorgfältig zu erfolgen.
  • 2.2.  STXT verpflichtet sich, den Kunden auf Verlangen über den Stand der Arbeiten zu informieren.
  • 2.3.  STXT verpflichtet sich, ihre zeitlichen Arbeitsaufwände zu dokumentieren und dem Kunden auf Verlangen offen zu legen.
  • 2.4.  STXT bemüht sich, die allenfalls in der Offerte festgelegten Termine einzuhalten. Sämtliche Ansprüche
    des Kunden aus Verspätungen, insbesondere auch Schadenersatzansprüche, sind jedoch ausgeschlossen,
    sofern dies im Vertragsverhältnis nicht explizit anders geregelt wird.
  • 2.5.  STXT ist nicht verpflichtet, die gemäss dem Vertragsverhältnis geschuldeten Leistungen persönlich
    auszuführen, sondern kann ohne Zustimmung des Kunden Dritte beiziehen.

 

3.  PFLICHTEN des kunden

  • 3.1.  Der Kunde verpflichtet sich, die STXT insoweit zu unterstützen, wie dies für die Erfüllung der Leistungen durch die STXT gemäss dem Vertragsverhältnis erforderlich ist. Er ist insbesondere verpflichtet, der STXT die erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zu überlassen und für das jeweilige Projekt qualifizierte Mitarbeiter mit den notwendigen Fachkenntnissen zu benennen. Die Offerte kann weitere Mitwirkungspflichten des Kunden vorsehen.
  • 3.2.  Der Kunde ist stets verpflichtet, seine Leistungen sachgerecht, termingerecht und in der geforderten Qualität zu erbringen.

 

4.  Leistungsänderungen

  • 4.1.  Jede Partei des Vertragsverhältnisses kann jederzeit schriftlich Leistungsänderungen beantragen.
  • 4.2.  Wünscht der Kunde eine Änderung, so teilt er dies STXT schriftlich mit. STXT teilt dem Kunden innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Erhalt der Mitteilung schriftlich mit, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die zu erbringenden Leistungen sowie auf Vergütung und Termine hat. Der Kunde entscheidet innerhalb von 10 weiteren Arbeitstagen ab Erhalt der Mitteilung, ob die Änderung ausgeführt werden soll.
  • 4.3.  Wünscht STXT eine Änderung, so kann der Kunde einen entsprechenden Antrag innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Erhalt der Mitteilung annehmen oder ablehnen.
  • 4.4. Änderungen müssen vor der Ausführung schriftlich vereinbart werden.
  • 4.5.  STXT setzt während der Prüfung von Änderungsanträgen ihre Arbeiten vertragsgemäss fort, sofern zwischen den Parteien des Vertragsverhältnisses nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist.

 

5.  Entschädigung

  • 5.1.  STXT stellt dem Kunden die gemäss dem Vertragsverhältnis erbrachten Leistungen auf Stundenbasis in Rechnung, sofern dies von den Parteien in der Offerte nicht anders vereinbart worden ist (nachfolgend "Gebühr" genannt). Verrechnet wird auch eine allfällige Reisezeit. Die Stundensätze sind in der Offerte aufgeführt.
  • 5.2.  Alle in der Offerte angegebenen Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Die vom Kunden zu bezahlende Gebühr ist exklusive Kosten und Auslagen im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen (z.B. Reise- und Aufenthaltskosten von Personal, Porti, Kosten für Datenträger und Datenübermittlung), sofern in der Offerte nichts anderes vereinbart worden ist.
  • 5.3.  Eine allfällig in der Offerte aufgeführte Gesamtgebühr versteht sich nicht als Festpreis, sondern als Richtpreis, sofern dies in der Offerte nicht explizit anderes festgelegt worden ist. Zeigt sich im Laufe der Erfüllung des Vertragsverhältnisses, dass STXT den Richtpreis nicht einhalten kann, orientiert sie den Kunden so früh als möglich.
  • 5.4. Wurde zwischen den Parteien ein Festpreis vereinbart, so kann dem Kunden dennoch eine diese übersteigende Gebühr in Rechnung gestellt werden, sofern die ursprünglich definierte Art oder der Umfang der Leistungen verändert wird, die Leistungen auf unrichtigen Angaben des Kunden basieren oder der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig erfüllt.
  • 5.5.  STXT ist berechtigt, die Stundensätze jeweils per 1. Januar mit einer Anzeigefrist von mindestens 60 Tagen um maximal 5% zu erhöhen.
  • 5.6.  Die vom Kunden zu bezahlende Gebühr für die von STXT erbrachten Leistungen wird dem Kunden monatlich in Rechnung gestellt und ist von diesem innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Danach sind Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. geschuldet, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist. Vorbehalten bleiben abweichende Bestimmungen in der Offerte.
  • 5.7.  STXT ist nicht verpflichtet, Leistungen gemäss dem Vertragsverhältnis zu erbringen, sofern nicht sämtliche von STXT in Rechnung gestellten Gebühren, Kosten und Auslagen vollständig an STXT bezahlt worden sind.

 

6.  Rechte an den arbeitsresultaten

  • 6.1.  Sämtliche Rechte an Arbeitsresultaten, die im Rahmen der Erfüllung des Vertragsverhältnisses entstehen (nachfolgend "IP-Rechte" genannt), verbleiben bei STXT. Das Vertragsverhältnis führt zu keinerlei Übertragungen von IP-Rechten auf den Kunden. Vorbehalten ist eine andere Regelung in der Offerte.
  • 6.2.  STXT gewährt dem Kunden eine nicht exklusive, nicht widerrufbare, unkündbare und weltweite Lizenz, die von STXT geschaffenen Arbeitsresultate im Rahmen der Angebote und Leistungen von STXT zu nutzen, sofern sämtliche von STXT in Rechnung gestellten Gebühren, Kosten und Auslagen vollständig an STXT bezahlt worden sind.

 

7.  Gewährleistung und haftung

  • 7.1.  STXT wird die Leistungen gemäss dem Vertragsverhältnis mit angemessen qualifiziertem Fachpersonal
    und mit der erforderlichen Sorgfalt erbringen. Sämtliche darüber hinausgehenden Gewährleistungen
    der STXT werden hiermit ausgeschlossen, sofern sie in der Offerte oder diesen AGB nicht
    ausdrücklich geregelt sind.
  • 7.2.  Die Parteien des Vertragsverhältnisses haften einander im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis lediglich für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden. Für Hilfspersonen haften sie nicht. Jegliche darüber hinausgehende Haftung für mit dem Vertragsverhältnis direkt oder indirekt zusammenhängende Schäden wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dieser Haftungsausschluss gilt unabhängig davon, aus welchem Rechtsgrund die Schäden geltend gemacht werden.

 

8.  Dauer und kündigung

  • 8.1.  Das Vertragsverhältnis tritt mit der Annahme der Offerte von STXT durch den Kunden in Kraft und bleibt bis zur Kündigung durch eine Partei gültig.
  • 8.2.  Jede Partei kann das Vertragsverhältnis jeweils per Ende eines jeden Kalendermonats mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen kündigen, sofern dies in der Offerte nicht abweichend festgelegt wird.
  • 8.3.  Jede Partei kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen, sofern sie für den wichtigen Grund nicht verantwortlich ist. Eine sofortige Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund ist insbesondere bei Vorliegen folgender Gründe möglich:
    • bei fruchtloser Pfändung, Zahlungsunfähigkeit, Nachlassstundung oder Konkurs der anderen Vertragspartei;
    • wenn die andere Vertragspartei in der Erfüllung einer Vertragspflicht in Verzug ist und eine Nachfrist von 30 Tagen ab Erhalt einer schriftlichen Mahnung ungenutzt verstreichen lässt.
  • 8.4. Die Kündigung gemäss dieser Ziff. 8 hat schriftlich zu erfolgen.
  • 8.5.  Im Falle der Auflösung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde STXT für sämtliche Gebühren, Kosten und Auslagen, die bis zum Zeitpunkt der Auflösung des Vertragsverhältnisses angefallen sind, zu entschädigen. Die entsprechende Rechnung von STXT ist vom Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.

 

9.  Vertraulichkeit und datenschutz

  • 9.1.  Die Parteien des Vertragsverhältnisses verpflichten sich, ihr Personal sowie von ihnen beauftragte Drittpersonen anzuweisen, als vertraulich gekennzeichnete Unterlagen, welche sich auf ihren Geschäftsbetrieb beziehen und die ihnen im Rahmen der Vertragserfüllung zugänglich sind oder zur Kenntnis kommen, mit der gleichen Sorgfalt und Diskretion wie entsprechende eigene vertrauliche Informationen zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht gilt während der Dauer und auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
  • 9.2.  Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Daten, welche allgemein zugänglich sind, den Vertragspartnern nachweislich schon bekannt sind, von ihnen unabhängig entwickelt oder von berechtigten Dritten erworben wurden.
  • 9.3.  Jede Partei verpflichtet sich, die anwendbaren Vorschriften der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung einzuhalten.

 

10.  abwerbeverbot

  • 10.1.  Der Kunde verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was auf ein Abwerben von Mitarbeitern oder Hilfspersonen von STXT hinausläuft.
  • 10.2.  Im Falle der Zuwiderhandlung gegen dieses Abwerbeverbot hat der Kunde an STXT eine Konventionalstrafe von CHF 100‘000 pro Zuwiderhandlung zu bezahlen. Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit nicht von der Beachtung des Abwerbeverbots. Schadenersatzforderungen, die den Betrag der Konventionalstrafe übersteigen, bleiben vorbehalten.
  • 10.3.  Das Abwerbeverbot gilt während der Dauer des Vertragsverhältnisses und während zwei Jahren danach.

 

11.  Schlussbestimmungen

  • 11.1.  STXT ist befugt, den Namen und das Logo des Kunden sowie das geschaffene Arbeitsresultat oder Teile davon auf der Website von STXT und in Werbematerial abzubilden sowie anderweitig zu verwenden, insbesondere auch zu Referenzzwecken.
  • 11.2.  Das Recht zur Zurückhaltung von Zahlungen oder der Verrechnung mit Gegenforderungen steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  • 11.3.  Schriftlichkeit im Sinne des Vertragsverhältnisses liegt auch bei Faxschreiben oder E-Mails vor.
  • 11.4. Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen des Vertragsverhältnisses nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird der übrige Teil des Vertragsverhältnisses davon nicht berührt. Im Falle der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Klausel, ist diese durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  • 11.5.  Das Vertragsverhältnis untersteht dem materiellen schweizerischen Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und von internationalen Abkommen.
  • 11.6.  Die Parteien versuchen, Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche aus oder in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis aussergerichtlich zu bereinigen. Gelingt es den Parteien nicht, sich aussergerichtlich zu einigen, so sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Gerichtsstand des Sitzes von STXT zuständig.

 

Version AGB: Februar 2017